Energie & Sanierung

Energieausweis online bestellen: Verbrauchsausweis für Verkauf und Vermietung

Sie verkaufen oder vermieten eine Wohnimmobilie und brauchen schnell einen gültigen Energieausweis? Der Verbrauchsausweis wird anhand Ihrer Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt – komplett digital, ohne Vor-Ort-Termin. Ein nach § 88 GEG berechtigter Aussteller prüft Ihre Angaben, registriert den Ausweis beim DIBt und liefert ihn als PDF, das Sie direkt in Anzeige und Exposé verwenden können.

  • 49 € Festpreis inkl. USt.
  • Komplett digital – ohne Ortstermin
  • Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
  • Gutachten als PDF in ca. 3 Werktagen

Ihre Vorteile

Fertig in 3 Werktagen

Sobald Ihre Verbrauchsdaten vollständig vorliegen, erhalten Sie den Energieausweis innerhalb von drei Werktagen. So steht Ihre Immobilienanzeige mit allen Pflichtangaben pünktlich online.

Geprüft statt nur generiert

Ein Ausstellungsberechtigter nach § 88 GEG kontrolliert Verbrauchswerte, Leerstand und Warmwasseranteil auf Plausibilität, bevor der Ausweis mit Registriernummer des DIBt ausgestellt wird.

49 € Festpreis, alles enthalten

Registriernummer, Witterungsbereinigung, Modernisierungsempfehlungen und kostenlose Korrektur bei Rückfragen sind inklusive. Sie zahlen 49 € inklusive 19 % USt., ohne Zusatzgebühren.

Wann Sie es brauchen

Energieausweis (Verbrauchsausweis): typische Anlässe

Verkauf einer Immobilie

Kaufinteressenten müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung sehen. Nach dem Notartermin übergeben Sie ihn dem Käufer im Original oder als Kopie.

Neuvermietung einer Wohnung

Auch bei einer neuen Vermietung schreibt das GEG den Energieausweis vor. Die Kennwerte gehören bereits in die Wohnungsanzeige auf dem Immobilienportal.

Abgelaufener Energieausweis

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Ist Ihrer abgelaufen, brauchen Sie für den nächsten Verkauf oder Mieterwechsel einen neuen, aktuellen Ausweis.

Mehrfamilienhaus ab 5 Wohnungen

Für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist der günstige Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr zulässig – ideal für Hausverwaltungen und Vermieter.

Eigentumswohnung in einer WEG

Der Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude. Mit den Verbrauchsdaten des Hauses aus der Abrechnung der Hausverwaltung erstellen wir ihn auch für Ihre Wohnung.

Im Festpreis enthalten

Leistungsumfang

  • Verbrauchsausweis für Wohngebäude nach §§ 79 ff. GEG
  • Ausstellung durch einen Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG
  • Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Witterungsbereinigung der Verbrauchswerte mit Klimafaktoren
  • Berücksichtigung von Leerstand und dezentraler Warmwasserbereitung
  • Modernisierungsempfehlungen für Ihr Gebäude
  • Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach § 87 GEG auf einen Blick
  • Kostenlose Korrektur bei Rückfragen, Auslieferung als PDF

Das erhalten Sie

Sie erhalten einen vollständigen, beim DIBt registrierten Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude als PDF, gültig für zehn Jahre. Dazu kommt eine Übersicht der Pflichtangaben, die Sie direkt in Ihre Immobilienanzeige übernehmen können.

So läuft es ab

  1. 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
  2. 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
  3. 3Der Sachverständige prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
  4. 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welchen Energieausweis brauchen Sie?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser aus mindestens drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren. Er ist schnell und günstig, hängt aber auch vom Verhalten der Bewohner ab.

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauteilen und Anlagentechnik, unabhängig von der Nutzung. Pflicht ist er unter anderem für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen.

Für Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen und für jüngere Gebäude dürfen Sie frei wählen. Fehlen Verbrauchsdaten, etwa nach längerem Leerstand oder bei einem Neubau, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis nötig.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und Bußgelder

Wer eine Wohnung oder ein Haus in einem Portal, in der Zeitung oder im Schaufenster anbietet, muss nach § 87 GEG bereits in der Anzeige Angaben aus dem Energieausweis machen: die Art des Ausweises, den Endenergieverbrauch oder -bedarf in kWh/(m²·a), den wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.

Den Ausweis selbst müssen Sie Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer oder neuen Mieter nach Vertragsschluss übergeben. Fehlt der Energieausweis, wird er nicht vorgelegt oder fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 108 GEG drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Ein rechtzeitig bestellter Ausweis vermeidet dieses Risiko.

Gültigkeit, Ausnahmen und Ablauf der Online-Bestellung

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig, auch wenn Sie zwischenzeitlich modernisieren. Nach einer umfassenden Sanierung lohnt sich trotzdem ein neuer Ausweis, weil bessere Kennwerte die Vermarktung erleichtern. Keine Ausweispflicht besteht beispielsweise für Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Die Bestellung bei Kallang dauert nur wenige Minuten. Nach dem Kauf tragen Sie im persönlichen Onlinebereich die Gebäudedaten und die Verbrauchswerte aus Ihren Heizkostenabrechnungen ein und laden Fotos und Belege hoch. Der Aussteller prüft alles, klärt eventuelle Unklarheiten direkt mit Ihnen und stellt den Energieausweis aus. Einen Termin vor Ort brauchen Sie dafür nicht.

Preisvergleich

Online-Verbrauchsausweise kosten am Markt meist zwischen 40 und 100 €, teils mit Aufpreisen für Registriernummer oder Expressbearbeitung. Lokale Energieberater verlangen für einen Verbrauchsausweis häufig mehr, vor allem mit Ortstermin.

Bei Kallang: 49 € Festpreis inkl. USt..

Rechtsgrundlage

Der Energieausweis wird nach den §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgestellt, die Pflicht bei Verkauf und Vermietung ergibt sich aus § 80 GEG, die Anzeigepflichten aus § 87 GEG. Aussteller sind nach § 88 GEG berechtigt; Verstöße können nach § 108 GEG mit Bußgeld geahndet werden.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen

Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 JahreDrei zusammenhängende Abrechnungszeiträume; alternativ Rechnungen von Gasversorger, Fernwärme oder Heizöl-/Pellet-Lieferungen.
  • Alter EnergieausweisFalls vorhanden – erleichtert den Abgleich der Gebäudedaten.
  • Typenschild der HeizungFoto vom Typenschild des Wärmeerzeugers mit Baujahr und Hersteller.
  • SchornsteinfegerprotokollFeuerstättenbescheid oder Messprotokoll, falls das Baujahr der Heizung unklar ist.
  • Grundrisse oder WohnflächenaufstellungHilft, die Gebäudenutzfläche korrekt zu ermitteln; eine Flächenaufstellung aus Kaufvertrag oder Exposé genügt.

Energieausweis (Verbrauchsausweis) beauftragen

49 € Festpreis inkl. USt.. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.

Energieausweis sichern und rechtssicher verkaufen

Häufige Fragen

Energieausweis (Verbrauchsausweis): Fragen und Antworten

Was kostet der Energieausweis bei Kallang?

Der Verbrauchsausweis kostet 49 € zum Festpreis inklusive 19 % USt. Enthalten sind Prüfung durch einen Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG, Registriernummer beim DIBt, Modernisierungsempfehlungen, Auslieferung als PDF und kostenlose Korrektur bei Rückfragen. Weitere Gebühren fallen nicht an.

Wie schnell bekomme ich meinen Energieausweis?

Sobald Ihre Angaben und Verbrauchsdaten vollständig im persönlichen Onlinebereich vorliegen, erhalten Sie den Energieausweis innerhalb von 3 Werktagen als PDF. Fehlt eine Angabe, meldet sich der Aussteller direkt bei Ihnen, damit es zügig weitergeht.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?

Sie benötigen die Heizkosten- oder Brennstoffabrechnungen von drei zusammenhängenden Jahren, das Baujahr der Heizung, Angaben zum Leerstand und ein Foto der Hausansicht. Alles geben Sie nach der Bestellung bequem online ein. Der Ausweis entsteht komplett digital, ein Termin vor Ort ist nicht nötig.

Darf ich für mein Haus einen Verbrauchsausweis nutzen?

Bei fünf oder mehr Wohneinheiten immer. Bei kleineren Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 nur, wenn das Haus mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht, etwa durch spätere Dämmung. Andernfalls ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Im Zweifel prüfen wir das anhand Ihrer Angaben vor der Ausstellung.

Wie lange ist der Energieausweis gültig und ist er überall anerkannt?

Der Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Er wird von einem Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert. Damit erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen für Verkauf, Vermietung und Immobilienanzeigen bundesweit.

Kann ich die Kosten für den Energieausweis steuerlich absetzen?

Bei vermieteten Immobilien zählt der Energieausweis in der Regel zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Beim Verkauf kann er zu den Veräußerungskosten gehören. Für selbst genutztes Wohneigentum ist ein Abzug meist nicht möglich. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

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